Ab ins THW!

Sie interessieren sich für den Umgang mit moderner Technik, arbeiten gerne im Team und möchten anderen Menschen helfen? Dann sind Sie bei uns genau richtig.
 
Doch wann kann ich in das THW aufgenommen werden? 

Wann kann ich in das THW aufgenommen werden?

In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich

  • das 17. Lebensjahr vollendet habe und
  • die erforderliche Tauglichkeit besitze,

meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,

Für eine Mitarbeit im THW Grimma müssen Sie nicht direkt in Grimma wohnen. Ein Wohnsitz im ehem. Muldentalkreis (heute Leipziger Land) ist ausreichend.

  • für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
  • nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 6 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.

Wir bieten Ihnen...

eine umfassende Ausbildung, die für Sie auch persönlich von großem Nutzen ist. Die Grundausbildung für die Hauptaufgabe "Technische Hilfe" befähigt Sie zum Umgang mit den im THW üblichen Werkzeugen und Geräten. Sie nimmt insgesamt 85 Stunden in Anspruch. Die weiterführende Fach- und Spezialausbildung erfolgt im Ortsverband sowie in Schulen.

Dabei wird genauso die Führungsfähigkeit gefördert wie soziale Kompetenz und Know-How. Übungen und Wettkämpfe runden das vielfältige Ausbildungsprogramm ab. Das kameradschaftliche Miteinander im Ortsverband und die Möglichkeit, sich am Auslandseinsatz zu beteiligen, sind weitere Reize, sich im THW zu engagieren.
 
Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?
 
Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis. Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese  fortgewährten Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie ggf. eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
 
Wie sieht's aus mit der Unfallversicherung?
 
Während der Dienstleistung im THW sind Sie gem. §2 des siebenten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfall versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e. V. werden, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.