Ortsbeauftragter

Dienststellenleiter

 

Der Ortsbeauftragte leitet seinen Ortsverband in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des Ortsverbandes. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seines Ortsverbandes verantwortlich und stellt im Einsatzfall den Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene dar.

Weitergehend ist er der organisatorische Leiter eines THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich und erteilt den Auftrag zur Einrichtung des LuK (Leitungs- und Koordinierungsstabes) des Ortsverbandes. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom THW-Regionalbereich. Der Ortsbeauftragte repräsentiert den Ortsverband nach außen.

Stellvertretender Ortsbeauftragter

Stellvertretender Dienststellenleiter

 

Der stv. OB ist Leiter des OV-Stabes bzw. der LuK OV und Abwesenheitsvertreter des OB. In seiner Abwesenheit nimmt er dessen Funktion und Aufgaben wahr. Er ist verantwortlich für den inneren Dienst im OV, sowie für die Einsatzbereitschaft und Ausbildung des OV-Stabes..