Ausbildungsdienst: Fahren im Verband

Zum ersten Ausbildungsdienst des Jahres 2015 trafen sich am 10.01.2015 22 Helfer und Helferinnen im Ortsverband Grimma. Der Dienst stand unter dem Thema Fahren im Verband.

Der Verband auf der Landstrasse

Zugführer Stefan Kirschke erläuterte beim Antreten um 8 Uhr, das Thema Fahren im Verband.  Danach erklärte er die etwa 150 km lange Strecke mit ihren Besonderheiten und teilte die Besatzung der Fahrzeuge ein.

Nach der Einweisung sammelten sich alle 13 Fahrzeuge (8 KFZ und 5 Anhänger) des OV. Der Verband setzte sich gegen 9:30 in Bewegung. Die Strecke führte bei stürmischem Wetter durch die Landkreise Leipziger Land und Mittelsachsen. Gegen halb 12 erreichte der Verband den ersten Pausenpunkt. Dort verpflegten sich die Helfer ausgiebig mit Brötchen und Bockwurst.

Die addierte Fahrzeuglänge der 13 Fahrzeuge beträgt etwa 97m. Hinzu kommt noch ein Sicherheitsabstand von 50 m (auf Landstraßen) je Fahrzeug, sodass der gesamte Verband eine Länge von etwa 500m aufweist. Manch eiliger Verkehrsteilnehmer schien sich der Länge nicht bewusst zu sein und versuchte den Verband zu überholen. Das Ergebnis war, dass er zwischen den Fahrzeugen im Verband „stecken“ blieb.

Gegen 14:30  und nach etwa 150km erreichte der Verband den Ausgangspunkt in Grimma. Die Fahrzeit, ohne Pausen, Betrug etwa 3,5 Stunden. Alle Fahrzeuge wurden gereinigt und wieder auf ihrem gewohnten Stellplatz gestellt.  In der Auswertung zeigte sich Zugführer Kirschke im großen und ganzen mit der gezeigten Leistung sehr zufrieden.

Stärke:  1 / 4 / 18 / 22
Fahrzeuge:

  • MTW (ZT)
  • GKW1 + Anhänger EGS
  • MZKW + NEA 85 kVA
  • MTW + Boot
  • LBW + NEA 200kVA
  • Kipper + Anhänger FGr. Log-M
  • MLW 4
  • PKW OV

THW Wissen:


Bei Verbandsfahrten müssen alle Fahrzeuge des Verbandes einheitlich gekennzeichnet sein. Dazu trägt das erste bis vorletzte Fahrzeug eine blaue, das letzte Fahrzeug eine grüne Flagge auf der linken Fahrzeugseite. Das erste und letzte Fahrzeug haben dauerhaft ihr Blaulicht eingeschaltet. In Kreuzungsbereichen sollen die Fahrzeuge des Verbandes Blaulicht einschalten.
Der geschlossene Verband gilt laut StVO als EIN Fahrzeug. Daraus folgt das z.B. Fahrzeuge aus dem geschlossenen Verband nicht an einer roten Ampel anhalten müssen, wenn die voraus fahrenden Fahrzeuge schon über die Ampel gefahren sind.
Beim Auffahren auf die Autobahn fährt der Verband solange auf dem Standstreifen, bis das letzte Fahrzeug den Einfädelstreifen erreicht hat. Das letzte Fahrzeug beginnt dann mit dem Auffahren auf die Richtungsfahrbahn.


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