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THW Ortsverband Grimma - Funktionsbeschreibungen
Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wird hier vorwiegend die männliche Form verwendet. Dies soll keine Diskriminierung darstellen. Zudem handelt es sich um reine Funktionsbeschreibungen, die ohnehin neutral zu verstehen sind.

Helfer gemäß § 1 THW-Mitwirkungsverordnung

§ 1 Helfer und Helferinnen

Dem Technischen Hilfswerk gehören Helfer und Helferinnen an, die bei der Erfüllung seiner Aufgaben als
  1. aktive Helfer und aktive Helferinnen,
  2. Reservehelfer und Reservehelferinnen,
  3. Althelfer und Althelferinnen oder
  4. Junghelfer und Junghelferinnen

mitwirken.

Aktive Helfer und aktive Helferinnen

§ 2 Aktive Helfer und aktive Helferinnen

Aktiver Helfer oder aktive Helferin kann werden, wer das 17. Lebensjahr vollendet hat und zum uneingeschränkten Dienst im Technischen Hilfswerk bereit ist.

Die Mitwirkung im THW als aktiver Helfer beginnt in der Regel als Helferanwärter. Nach bestandener Prüfung der Basisausbildung I werden die Helfer als Fachhelfer in den (Teil-) Einheiten des THW eingesetzt, sofern sie keine andere Erstfunktion übernommen haben.

  • Helferanwärter (HeAnw)
  • Fachhelfer (FaHe)

Reservehelfer und Reservehelferinnen

§ 3 Reservehelfer und Reservehelferinnen

Reservehelfer oder Reservehelferin kann werden, wer als aktiver Helfer oder als aktive Helferin mitgewirkt hat und sich weiterhin für Einsätze zur Verfügung stellt.

Um auch in Zeiten von personellen Engpässen als Ortsverband weiterhin einsatzbereit zu sein, besteht für Helfer die Möglichkeit als Reservehelfer weiterhin im THW aktiv mitzuwirken. Hierbei wird die zu leistende Stundenzahl des Helfers entsprechend abgesenkt, er nimmt an bestimmten Dienst- und Fortbildungsveranstaltungen teil und verstärkt bei Einsätzen die (Teil-) Einheiten des Ortsverbandes.

Althelfer und Althelferinnen

§ 4 Althelfer und Althelferinnen

Althelfer kann werden, wer als aktiver Helfer oder Reservehelfer mitgewirkt hat und dem Technischen Hilfswerk kameradschaftlich verbunden bleiben möchte. Althelferin kann werden, wer als aktive Helferin oder Reservehelferin mitgewirkt hat und dem Technischen Hilfswerk kameradschaftlich verbunden bleiben möchte.
  • Althelfer (AltHe)

Junghelfer und Junghelferinnen

§ 5 Junghelfer und Junghelferinnen

Junghelfer oder Junghelferin kann werden, wer das zehnte, aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat und an einer späteren Übernahme als aktiver Helfer oder aktive Helferin interessiert ist.

  • Junghelfer (JuHe)

Anlagen/Links:

by www.thw.de






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