OV-Stab Die Einsatz-Ausstattung des OV-Stabes orientiert sich an den „Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation bei Einsätzen in der THW-Struktur“ und der „Stabsdienstordnung für LuK“, insbes. unter Berücksichtigung der OV-Stabsfunktionen.
- siehe THW-Dienstvorschrift 1-100 „Führung und Einsatz“ sowie
- THW-Dienstvorschrift 1-101 „Handbuch Führen“.
Geräteausstattung Die Geräteausstattung des Ortsverbandes wird, soweit sie einsatztechnisch zwingend erforderlich ist, unten vorgegeben. Die übrige Ausstattung orientiert sich am Bedarf (gemäß gültiger Regelung zur AN-OV). Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschafft der OV Ausstattung nach Abstimmung mit der Geschäftsstelle (GSt). Fahrzeug-Ausstattung | Mannschaftstransportwagen Ortsverband (MTW OV) Typ: LKW Kombi, geschlossen, 1,2 t Nutzlast, 1+8 Plätze Der MTW OV ist ein Multifunktionsfahrzeug, vorrangig für den Aufgabenbereich der THW-Jugendarbeit und darüber hinaus für weitere Aufgaben des Ortsverbandes. | | Verbindungs- und Versorgungsfahrzeug (PKW OV) - Ergänzungsausstattung Typ: PKW, PKW-Kombi oder vergleichbares Fahrzeug Das Verbindungs- und Versorgungsfahrzeug dient vielfältigen Aufgaben des OV bzw. seiner Einheiten. | | | Anhänger 0,5 t Nutzlast (Anh 0,5t Pl) - Ergänzungsausstattung Typ: Transportanhänger mit Plane und Spriegel, handelsüblich Der Anhänger dient vielfältigen Transportaufgaben des OV bzw. seiner Einheiten. Bemerkung: Aufgrund der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sollten nur Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 0,75 t beschafft werden. Zum Mitführen von größeren Anhänger ist die Fahrerlaubnis BE erforderlich. |
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Materielle Ausstattung Ortsverband-Stab Stand: 01.01.2008- Für die allgemeine Möblierung und Ausstattung von Büros und anderen Funktionsräumen gilt die jeweils aktuelle Regelung zur AN-OV.
- Die gesetzlichen Vorgaben zur Einrichtung von Arbeits- und Büroräumen, Küchen u.d.gl. sind zu beachten (z.B. Lebensmittelhygieneverordnung).
- Die folgende Übersicht dient nur der groben Information. Einzelheiten, d.h. die Zusammensetzung der Ausstattungssätze sind in elektronischen Form in THWin hinterlegt. Es gilt jeweils der aktuelle Stand in THWin.
| Menge | Ausstattung | | 1 SE | Mannschaftstransportwagen Ortsverband (MTW-OV) alternativ: Mannschaftslastwagen I (MLW I) | | 1 SE | Sprechfunkgerätesatz 4m-Band, Vielkanal | | 1 SE | Funkgerät FuG8b-1 Feststation | | 5 SE | Funkmeldeempfänger, digital (FME) | | 1 SE | Prüfgeräte-Ausstattung BP-T | | 1 SE | Prüfgeräte-Ausstattung BP-E* | | 1 SE | Digitalkamera Satz | | 1 SE | LuK-Ausstattung, Stabsraum OV | | 1 SE | Ausbildungs-, Moderationsausstattung | 1 SE
| Projektionsausstattung | | 1 SE | Informations-/Medienausstattung | | Ergänzungsausstattung*²: | | 1 SE | Personenkraftwagen OV (PKW OV) alternativ: Mannschaftslastwagen I (MLW I) oder Mannschaftslastwagen V (MLW V) | | 1 SE | Anhänger, 0,5 t Nutzlast | | 1 SE | Sprechfunkgerätesatz 4m-Band, Vielkanal | | 1 SE | Navigationssystem, Kfz | | 10 SE | Funkmeldeempfänger, digital (FME) | | 1 SE | Navigationsgerät mobil | * wird in der GSt. für alle OV im GFB vorgehalten
| *² Die Beschaffung der Ergänzungsausstattung ist grundsätzlich durch Dritte zu finanzieren.
Im Einzelfall können die Beschaffungskosten bis zu einer Höchstgrenze von € 5.000,00 aus Einnahmen aus technischen Hilfeleistungen gedeckt werden. Die Beschaffungskosten für Fahrzeuge als Ergänzungsausstattung sind vollständig durch Dritte zu tragen; eine Kostenübernahme durch den Bund ist ausgeschlossen. Die Betriebskosten sowie die Kosten für Wartung und Instandsetzung sind, mit Ausnahme der IT-Technik, analog zur StAN-Ausstattung aus den SB-Mitteln zu tragen. Die Folgekosten der Beschaffung von IT-Technik inklusive der Kosten für die Administration sind ausschließlich aus selbsterwirtschafteten Mitteln zu tragen. |
Anlagen/Links: by www.thw.de
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