Bestandteile eines Ortsverbandes
 | Ein Ortsverband (OV) besteht in der Regel aus:
Die Fachgruppen Führung/Kommunikation (FGr FK), Logistik (FGr Log) können als Fachgruppen angerechnet werden. OV-Stab Der OV-Stab besteht aus folgenden Funktionen: - Stellvertretender Ortsbeauftragter (stv. OB),
- Ausbildungsbeauftragter (AB),
- Verwaltungshelfer (VwHe),
- Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ),
- Jugendbetreuer (JB),
- Schirrmeister (SM) und
- Koch (Koch).
Die Besetzung des OV-Stabes kann flexibel gestaltet werden. Grundausbildungsgruppe (GAGr) Die Grundausbildungsgruppe ist eine eigenständige Einrichtung im OV. In der GAGr wird die Basisausbildung I des THW durchgeführt. Die organisatorische Betreuung sowie die Dienst- und Fachaufsicht erfolgt durch den AB. Jugendgruppe (JuGr) In der Jugendgruppe wird die Jugendarbeit des THW, insbesondere zur Gewinnung eines motivierten Helfer-Nachwuchses, durchgeführt. Jeder OV muss über eine Jugendgruppe verfügen. Die JuGr soll mindestens aus 7 Junghelfern bestehen und einen ausgebildeten Jugendbetreuer haben. Die Jugendgruppe kann in mehrere Teilgruppen unterteilt werden, die jeweils durch einen Jugendbetreuer geleitet werden. Alters- und Ehrengruppe (AEGr) In die Alters- und Ehrengruppe wird aufgenommen, wer nicht mehr aktiv am Dienstgeschehen teilnehmen kann oder will und dem Technischen Hilfswerk kameradschaftlich verbunden bleiben will. In der AEGr wird die Seniorenarbeit des THW, insbesondere zum Erhalt von Fachkenntnissen und –fertigkeiten, betrieben. |
Ortsverband-Stärke1.
| OV-Stab mit OB und 2 FaBe | 10 Helfer (Regelfall*)
| 2.
| Zugtrupp (ZTr) | 4 Helfer | 3.
| Bergungsgruppe 1 (B 1) | 9 Helfer
| 4.
| Bergungsgruppe 2 (B 2) | 9 Helfer
| 5.
| kleinste Teileinheit (FGr Sp) | 9 Helfer | | Gesamt: | 38 Helfer |
| 6.
| Jugendgruppe | 7 Helfer (Mindeststärke) | 7.
| Alters- und Ehrengruppe | keine Soll-Vorgaben
| 8.
| Grundausbildungsgruppe | keine Soll-Vorgaben
| 9.
| Doppelbesetzung | keine Soll-Vorgaben |
|
*Je nach Erfordernis und OV-Größe kann die Besetzung des OV-Stabes, zuzüglich Ortsbeauftragter und Fachberater, flexibel von mind. 5 bis max. 15 Mitgliedern gestaltet werden. D.h., es können Funktionen mehrfach besetzt (z.B. 2 x VwHe, 3 x JB, etc.) oder zwei Funktionen durch eine Person ausgeübt (z.B. stv. OB + BÖ, oder AB + FaBe, etc.) werden.
Im OV-Stab mit OB in Mindeststärke sind folgende Funktionen personell zu besetzen: OB, stv. OB, AB, SM und VwHe. Alle anderen Funktionen (FaBe, BÖ, JuBe, Koch) sind dann von diesem Personenkreis in Zweitfunktion (Übernahme einer zweiten Funktion durch die bereits positionierten Mitglieder des OV-Stabes) zu übernehmen. Die OV-Stab-Stärke ist mit der LB-Dst. abzustimmen. Aufgaben des OrtsverbandesAufgaben des OV in der THW-Struktur bei Einsätzen Der OV bzw. der OV-Stab hat im Einsatzfall wichtige Koordinierungs- und Unterstützungsfunktionen. Die Einsatz-Aufgaben des OV-Stabes ergeben sich aus den „Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation bei Einsätzen in der THW-Struktur" und der „Stabsdienstordnung für LuK", insbes. für die einzelnen OV-Stabsfunktionen. (siehe THW-DV 1-100 und THW-DV 1-101) Im Einsatzfall werden in der THW-Struktur ausschließlich organisatorische und administrative Maßnahmen durchgeführt, insbes. im Rahmen der Aufsichts- und Fürsorgepflicht. Der Ortsbeauftragte (OB) leitet den Ortsverband und ist Dienstvorgesetzter aller Helfer und Führungskräfte seines Ortsverbandes. Ihm sind als Potenzial für den Einsatz: - der LuK-Stab OV (aus dem OV-Stab hervorgehend)
- die Fachberater
- der Technische Zug (oder mehrere)
- unter Führung des jeweiligen Zugführers,
- die Fachgruppen Führung/Kommunikation bzw. Logistik
(sofern diese Fachgruppen als eigenständige Einheiten dem Ortsverband zugeordnet sind und nicht einem Einsatzvorbehalt der GSt., der LB-DSt oder der THW-Leitung unterliegen.) - unter Führung des jeweiligen Führers der FGr,
unmittelbar unterstellt, bzw. werden von ihm ggf. einer Führungsstelle unterstellt. Für die FGr FK und Log besteht bei Einsätzen ein Koordinierungs-Vorbehalt aus übergeordneter Sicht durch die GSt oder LB-DSt. Der OB entscheidet bei Alarmierung bzw. Anforderung durch einen Bedarfsträger über die Entsendung der Einheiten und überträgt das Unterstellungsverhältnis auf die Einsatzleitung des Bedarfsträgers. Auch während Einsätzen obliegt ihm eine Aufsichts- und Fürsorgepflicht gegenüber den THW-Helfern. Dabei greift er aber keinesfalls in die taktische Führung ein. Einsatz-/Koordinierungs-Aufgaben des OV im einzelnen - Entgegennahme der Anforderung, Entscheidung und Veranlassung geeigneter Maßnahmen
- Veranlassung der Alarmierung, bzw. Weiterführung und ggf. Nachalarmierung
- Personalerfassung und Personalplanung
- Herstellen und Halten der Verbindung zur entsandten Einheit / Teileinheit zur Koordinierung der Kräfte, der Logistik usw. (bei Bedarf)
- Herstellen und Halten der Verbindung zur übergeordneten Leitungs- und Koordinierungsstelle (LuK)
- Herstellen und Halten der Verbindung zum Anforderer / Bedarfsträger, insbes. durch Entsendung der Fachberater
- Führungsaufgaben innerhalb des OV bei Auswahl und Entsendung von Einsatzkräften, Sicherstellung von Logistik, etc.
- Zusammenarbeit mit THW-Führungsstellen (bei Bedarf)
- Information von Arbeitgebern und Helfer-Angehörigen
- Betreuung der Kräfte im OV und ggf. von Helfer-Angehörigen
- ggf. Funktion als Anlaufstelle / Bereitstellungsraum / Logistik-Stelle für überörtliche Kräfte
OV – Einsatztaktik Einzelheiten zur Einsatztaktik - Der OV-Stab arbeitet im Einsatz als LuK-Stab bei Bedarf mit den anderen LuK-Stäben in der THW-Struktur zusammen.
- Er erfasst die nicht eingesetzten Kräfte des OV (ggf. auch GAGr, AEGr und JuGr) und setzt diese für OV-Service- / Unterstützungs-Leistungen in seinem Zuständigkeitsbereich ein.
- Er fordert überörtliche THW-Kräfte zur Sicherstellung der OV-Aufgaben und -infrastruktur an und setzt diese ein.
- Er plant vorsorglich Reserve- und Ablösekräfte und hält diese vor.
- Der OV dient bei Bedarf als Anlaufpunkt, Logistik-Stützpunkt, Bereitstellungsraum, Lotsen- und Betreuungsstelle für eigene und überörtliche THW-Kräfte.
- u.a.m.
Logistische „Service-Stationen" des THW Der OV ist wichtiger Bestandteil im THW-System der logistischen „Service-Stationen" bei Einsätzen. Der OB ist für die durch den OV zu betreuenden Kräfte zuständig. Sowohl für nicht in der Einsatzstruktur eingesetzte, als auch im Auftrag einer Führungsstelle für eingesetzte Kräfte. Er bedient sich dabei des OV-Stabes, nicht eingesetzter Kräfte und Mittel des OV, sowie zusätzlich unterstellter Kräfte. Schnittstellen Bei Einsätzen bestehen folgende Schnittstellen: - zur Geschäftsstelle bezüglich Einsatz-/Lagemeldung, Unterstützung, Anforderung, Koordinierung, etc.,
- zu THW-Führungsstelle/n und Einsatzleitungen des/der Bedarfsträger bezüglich Informationsaustausch, Entsendung von Fachberatern, „rückwärtige Dienste", etc.,
- zu THW-Einheiten / -Teileinheiten bezüglich Informationsaustausch, Fürsorge, Dienstaufsicht, Betreuung, etc.,
- zu benachbarten Ortsverbänden bezüglich Unterstützung, Informationsaustausch, etc.,
- zu den Dienststellen der Bedarfsträger und Organisationen bezüglich Kontakt, Informationsaustausch, Akquise, Beratung, etc.,
- zu Unternehmen mit Einsatz-Bezug bezüglich Kontakt, Informationsaustausch, Beratung, etc.
- u.a.m.
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