
| Am 19.November 1996 wurde nach rund einjähriger Vorbereitungszeit im damaligen Muldentalkreis der Ortsverband Grimma als örtlich zuständige Dienststelle des Technischen Hilfswerkes während einer Festveranstaltung im Schloß Trebsen gegründet. Damit war der bisherige THW-Stützpunkt, welcher sein Domizil in der Beiersdorfer Straße 1 in Grimma bezogen und mit Hilfe der Kameraden des Ortsverbandes Eilenburg bereits einige Helfer ausgebildet hatte, ein vollwertiges Mitglied der THW-Familie. Durch die konsequente Umsetzung des THW-Neukonzeptes wurde der Ortsverband mit einem Technischen Zug und der Fachgruppe Ortung aufgestellt. Der Aufbauarbeit innerhalb des GfB Leipzig war vorerst abgeschlossen. Im April 2004 konnten die Helfer ihre neue Unterkunft an der Autobahn A 14 im "Gewerbegebiet Grimma Nord I" in der Hengstbergstraße 17 in Besitz nehmen.
Erreichbarkeit des Ortsverbandes Grimma | Technisches Hilfswerk Ortsverband Grimma
Hengstbergstraße 17 04668 Grimma | Telefon: Fax:
Verwaltung: Jugend: | ( 03437 ) 913000 ( 03437 ) 913001
( 03437 ) 760960-1 ( 03437 ) 760960-2 |
Sie können auch über das Kontaktformular per E-Mail Verbindung mit uns aufnehmen. |
Für die örtlichen Dienststellen des THW gibt es einige grundlegende Richtlinien und Vorschriften, die die Arbeitsweise bundeseinheitlich regeln: Vorgaben für den Ortsverband (OV)- Stärke- und Ausstattungsnachweisung (STAN) für die THW-Einheiten
- Be- und Abberufungsrichtlinie (BAFRiLi) in der jeweils gültigen Fassung
- Musterraumbedarfsplan (MRmBPL)
- Dienstanweisung für die Ortsverbände (DA OV)
- IT-Rahmenkonzept in der jeweils gültigen Fassung
- Grundlagen der Aufbau- und Ablauforganisation bei Einsätzen innerhalb der THW-Struktur
- Stabsdienstordnung LuK (inkl. AN Stabsräume)
Bestandteile eines Ortsverbandes | Ein Ortsverband (OV) besteht in der Regel aus:
| | Die Fachgruppen Führung/Kommunikation (FGr FK), Logistik (FGr Log) können als Fachgruppen angerechnet werden. |
Die Stärke- und Ausstattungsnachweisung (STAN) stellt die Einheitlichkeit und taktische Berechenbarkeit der THW-Einheiten und –Teileinheiten sicher.
Jede Einheit / Teileinheit ist in der vorliegenden STAN mit - ihren Aufgaben,
- ihrer Einsatztaktik,
- ihren Schnittstellen,
- ihrem Gliederungsbild,
- ihrer Funktions- und Helferübersicht,
- den Funktionsbeschreibungen und
- ihrer Materiellen Ausstattung
beschrieben. Funktionen und Funktionsbeschreibungen Erstfunktionen: Die Erstfunktion beschreibt die Haupttätigkeit eines Helfers, die dieser im Rahmen seiner Diensterfüllung in einer Einheit / Teileinheit wahrnimmt.
Beispiele: - Ortsbeauftragter
- Ausbildungsbeauftragter
- Zugführer
- Führer FGr Log
- Führer FGr FK
- Gruppenführer
- Truppführer
- Helfer
- Helferanwärter
Zweitfunktionen: Im Ortsverband können Erstfunktionen zusätzlich in Personalunion durch die bereits positionierten Mitglieder des OV-Stabes mit übernommen werden; diese werden dann in Zweitfunktion wahrgenommen.
Dies ist nur für folgende Erstfunktionen möglich: - Ausbildungsbeauftragter (nur wenn Erstfunktion bereits personell besetzt)
- Schirrmeister (nur wenn Erstfunktion bereits personell besetzt)
- Verwaltungshelfer (nur wenn Erstfunktion bereits personell besetzt)
- Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung
- Jugendbetreuer
- Koch OV
- Fachberater
Besondere Funktionen nach § 8 (1) der Mitwirkungsverordnung: Aktive Helfer können nach § 8 (1) der Verordnung über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk in „besondere Funktionen“ berufen werden. Die Festlegung, ob eine Erstfunktion gleichzeitig eine „besondere Funktion“ ist, wird in der Funktionsbeschreibung unter Punkt 1.5 festgelegt. Besondere Funktionen nach § 8 (1) der Mitwirkungsverordnung sind: - der Ortsbeauftragte
- der stellvertretende Ortsbeauftragte
- der Ausbildungsbeauftragte
- der Schirrmeister
- der Jugendbetreuer
- der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit und Helferwerbung
- der Verwaltungshelfer
- der Koch OV sowie
- alle Führer und Unterführer
Zusatzfunktionen: In jeder (Teil-)Einheit des THW werden bestimmte Spezialaufgaben den positionierten Helfern zugeordnet. Diese Zusatzfunktion beschreibt die Tätigkeit eines Helfers, die dieser zusätzlich zu seiner Erstfunktion im Rahmen seiner Einheit / Teileinheit wahrnimmt.
Beispiele: - Kraftfahrer
- Sprechfunker
- Sanitätshelfer
- Maschinisten
Sonstige Funktionen: Sonstige Funktionen können von allen Helfern unabhängig von ihrer Erst- oder Zusatzfunktion in ihrer Einheit / Teileinheit bzw. im OV-Stab wahrgenommen werden.
Beispiele: - Sicherheitsbeauftragter
- Prüfer Basisausbildung
- Bereichsausbilder
- Helfersprecher
- Landessprecher
Anlagen/Links: - weitere Informationen zu Aufgaben und Einsatztaktik des Ortsverbandes
- Rechtsgrundlagen / Vorschriften:
- THW-HelfRG - Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW-Helferrechtsgesetz)
- THW-MitwVO - Verordnung über die Mitwirkung der Helfer und Helferinnen im Technischen Hilfswerk (THW-MitwirkungsVO)
- THW-HeRiLi - Richtlinie über die Mitwirkung der Helfer im Technischen Hilfswerk (THW-Helfer-Richtlinie)
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